Kretschmann gegen Aufweichung der Aufgabenteilung mit dem Bund
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Kretschmann gegen Aufweichung der Aufgabenteilung mit dem Bund
Kretschmann gegen Aufweichung der Aufgabenteilung mit dem Bund
Stuttgart (dpa) - Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) wendet sich entschieden gegen eine Aufweichung der Aufgabenteilung von Bund und Ländern. „Dass der Bund unter Umgehung der Länder Kommunen direkt in irgendeiner Form subventioniert, geht mal gar nicht. Dagegen wird es erbitterten Widerstand von mir geben“, sagte er am Dienstag in Stuttgart. Die Kommunen seien staatspolitisch ein Teil der Bundesländer.
Daher sieht Kretschmann nach wie vor auch den Artikel 104c im Grundgesetz kritisch. Darin heißt es: „Der Bund kann den Ländern Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen der finanzschwachen Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren.“
Kretschmann bezog seine Äußerungen insbesondere auf die Bildungspolitik und das „Kooperationsverbot“, das 2006 im Grundgesetz verankert wurde. Da Bildung Ländersache ist, durfte der Bund bis dahin nur in Ausnahmefällen Fördergelder bereitstellen. 2014 und 2017 wurde das Verbot gelockert. Der Bund kann nun auch langfristig Hochschulen unterstützen und Kommunen helfen, Schulen zu sanieren.
Union und SPD interpretieren ihr Sondierungsergebnis zu einer möglichen großen Koalition in dem Punkt unterschiedlich. SPD-Bundestagsfraktionsvize Hubertus Heil hatte am Montag gesagt, das Kooperationsverbot in Artikel 104c werde aufgehoben. Das diene dem Ziel eines umfassenden Investitionsprogramms vor allem zum Ausbau von Ganztagsschulen, für digitale und berufliche Bildung. Wörtlich steht eine Abschaffung des Verbots nicht im Sondierungspapier. In Unionskreisen hieß es aber, es solle nicht abgeschafft werden.
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